Die ECHA hat, unter anderem aufgrund unserer Kampagnen, den Wert geschlossener Befüllungs- und Entnahmesysteme für die sichere Handhabung von Chemikalien erkannt und daher die Richtlinie 2004/37/EG entsprechend aktualisiert. Der spezifische Absatz der Richtlinie (Seite 40, Paragraph 9) lautet: (9) Es sollten spezifische Maßnahmen in Bezug auf das Risikomanagement ergriffen werden, einschließlich einer spezifischen Gesundheitsüberwachung, bei der die individuellen Umstände der Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollten. Gemäß den allgemeinen Anforderungen der Richtlinie 2004/37/EG müssen Arbeitgeber, soweit technisch machbar, für die Substitution des Stoffes sorgen, geschlossene Systeme verwenden oder die Exposition auf das geringste technisch mögliche Niveau verringern. Wir freuen uns sehr über diese subtile, aber entscheidende Stärkung der in der Richtlinie verwendeten Formulierung, mit der sichergestellt werden soll, dass Arbeitnehmer und Umwelt bei der Handhabung gefährlicher Stoffe geschützt werden. Wenn Sie die vollständige Richtlinie lesen möchten, klicken Sie bitte auf folgenden Link